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18.09.2018.
Vormittag
Nachmittag
Nacht
Wind
Tmin(°C)
20
23
21
Tmax(°C)
25
25
21


19.09.2018.
Vormittag
Nachmittag
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Wind
Tmin(°C)
21
24
22
Tmax(°C)
25
28
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20.09.2018.
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22
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Nationalpark Kornaten

Nationalpark Kornaten     Verhaltensregeln

Der Nationalpark "Kornati", als ein Gebiet, das für die Republik Kroatien von besonderem Interesse ist, steht unter ihrem besonderen Schutz. Deshalb gelten für dieses Gebiet besondere Verhaltensregeln, die durch die Parkordnung des NP „Kornati" („Amtsblatt" Nr. 38/96) geregelt sind. Nachfolgend eine Zusammenfassung.

EINTRITTSKARTEN
Jeder Besucher des NP "Kornati" muss für jeden Tag seines Aufenthalts auf dem Gebiet des Parks eine gültige Eintrittskarte besitzen. Die Eintrittskarten können an den Rezeptionen des Nationalparks „Kornati" innerhalb des Parks gekauft werden, oder an Verkaufsstellen auf dem Festland, außerhalb der Parkgrenzen.
Wir weisen darauf hin, dass Eintrittskarten die im NP „Kornati" gekauft werden teuerer sind als jene, die außerhalb des Parks erworben werden.

STRENGE SCHUTZZONEN
Im Gebiet des NP "Kornati" sind strenge Schutzzonen festgelegt. Dies sind die Gebiete um das

  • o Inselchen Purara, die Riffe Klint und Volic
  • o Inselchen Mrtenjak
  • o Inselchen Klobučar
  • o Inselchen Mali und Veliki Obručan

Diese strengen Schutzzonen dürfen nicht von Besuchern betreten werden. Sie sind ganz der Natur überlassen und dienen ausschließlich genehmigten Forschungszwecken.

WANDERPFADE
Die gesamte Landmasse des Nationalparks Kornati befindet sich in Privatbesitz. Besucher dürfen nur auf Wegen und Pfaden wandern, die extra dafür ausgewiesen sind. 

BADEN UND TAUCHEN
Außer in den strengen Schutzzonen ist das Baden im gesamten Gebiet des NP "Kornati" erlaubt. Eigenständiges Tauchen ist nur in organisierten Gruppen und bei vorher eingeholter Genehmigung für das eigenständige Tauchen im NP "Kornati" erlaubt. Ausführliche Informationen und Genehmigungen für das eigenständige Tauchen können in den Räumlichkeiten der Verwaltung des „Nationalparks Kornati" in Murter oder an den Rezeptionen des NP „Kornati" innerhalb des Parks eingeholt werden.

FREIZEITFISCHEN
Im Gebiet des NP "Kornati" (außer den strengen Schutzzonen) ist das Freizeitfischen nur mit vorher eingeholter Genehmigung der Parkverwaltung „Kornati" möglich. Die Genehmigung gilt ausschließlich für das Freizeitfischen, dabei sind jedoch höchstens drei Wurfangel mit maximal 5 Hacken pro Angel zulässig. Der erlaubte Tagesfang pro Genehmigung darf 3 kg nicht überschreiten.

NATURSCHUTZ
Im Gebiet des NP "Kornati" ist das Beschädigen, Pflücken oder Zerstören von Pflanzen verboten, ferner dürfen keine Tiere gejagt, gestört, verletzt oder getötet werden (Ausnahme: Freizeitfischen). Das Einbringen gebietsfremder Pflanzen- und Tierarten in den Nationalpark ist verboten. Das Ausbeuten mineralischer Rohstoffe, eine Veränderung der Landschaft oder das Ausbeuten jeglicher natürlicher Ressourcen in diesem Gebiet ist untersagt. Laute Maschinen und/oder Geräte müssen vorschriftsmäßig schallisoliert werden. Jegliche Verschmutzung der Inseln, des Meeres oder der Luft ist verboten. Das Anzünden von Feuer oder sonstiger Umgang mit Feuer ist nur in Siedlungen und an dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Das Mitnehmen von Feuerwaffen und/oder Unterwasserharpunen in den Nationalpark „Kornati" ist verboten.

PARKAUFSICHT
Sofern Sie die Natur in NP „Kornati" nicht in Mitleidenschaft ziehen, sind Sie immer ein willkommener Gast. Hinterlassen Sie keine Spuren auf den Kornaten! Besucher, die kein zivilisiertes Umweltbewusstsein haben, seien darauf hingewiesen, dass die Parkwächter des NP „Kornati" große Befugnisse haben und die Strafen bei Verstößen gegen die Parkordnung des NP „Kornati" hoch sind.

 

Quelle: www.kornati.hr Photo: Branka Dorčić