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Anmeldung beim Hafenamt

Folgende Dokumente müssen Eigner, Eignergemeinschaften und Vereinsyachten bei der Anmeldung im Hafenamt vorlegen bzw. kaufen und anschließend im Original an Bord mitführen:

- Boots-Vignette
- Kurtaxe-Vignette
- Beglaubigte Crewliste
- Personaldokumente der Besatzung (Skipper und Crew)
- Registriernachweis des Heimatlandes (z. B. Internationaler Bootsschein)
- Sportbootführerschein-See des Skippers
- Gültige Bootshaftpflichtversicherung für Boote mit Motor über 15 kW
- Personenliste (Auflistung aller sich auf dem Schiff befindenden Personen für den Geltungszeitraum der Boots-Vignette)
- Im Falle, dass der Bootsbesitzer sein Boot unentgeltlich verleiht, muss er eine notariell beglaubigte Vollmacht (aus dem
  Heimatland) zur Nutzung des Schiffes vorlegen.

Notwendige Bootspapiere
Zur Anmeldung bei den Hafenbehörden muss der Eigner einen offiziellen Eigentumsnachweis des Heimatlandes (z. B. Internationaler Bootsschein (IBS) vom ADAC) für das Boot vorlegen.

Personenliste
Die Personenliste ist eine Auflistung aller sich auf dem Schiff befindenden Personen für den Geltungszeitraum der Boots-Vignette. Der Bootseigner kann bereits beim Kauf der Vignette die Namen seiner Gäste für die Personenliste angeben oder sukzessive eintragen. Wird die Personenliste sukzessive ausgefüllt, muss dies jeweils beim Hafenamt oder in der Hafenamtzweigstelle gemeldet und beglaubigt werden.

Die Anzahl der auf der Liste angeführten Personen darf die doppelte maximale Personenzahl plus 30% der maximalen Personenanzahl des Schiffes nicht übersteigen. Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren müssen nicht in die Personenliste eingetragen werden. Der Austausch von Personen, die auf der Personliste aufgeführt sind, ist unbegrenzt. Bei CE - zertifizierten Schiffen ergibt sich die Kapazität nach den CE - Angaben.

Die maximale Personenanzahl des Schiffes kann auf Wunsch im Internationalen Bootsschein vom ADAC eingetragen werden. Die Personenliste wird mit dem Kontrollabschnitt der Boots-Vignette verifiziert.

Sollten keine Angaben zur Personenkapazität einer Yacht vorliegen, wird von den Hafenbehörden die maximale Personenanzahl wie folgt festgelegt:

Länge bis 3 m 3 bis 4 m 4 bis 5 m 5 bis 6 m über 6 m
Kapazität 1 Person 4 Personen 6 Personen 8 Personen 12 Personen


Gäste, die während der Liegezeit des Schiffes im Hafen oder vor Anker auf dem Schiff bleiben, müssen nicht angegeben werden.

Quelle: http://www.adac.de