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Vorsicht, Schwimmer!

-  Yachten über 12 m Länge haben sich mindestens 150 m von der Küste entfernt zu halten.

- Motorboote und Segelboote unter 12 m Länge müssen mindestens einen Abstand von 50 m zur Küste bzw.  Strandbadebegrenzung halten. Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren.

- Bei Naturstränden ist ein Abstand von 150 m einzuhalten.

- Gewerbsmäßiger und privater Wasserskiunterricht ist nur in den eigens dafür vorgesehenen Zonen gestattet.

- Gleitboote sowie Luftkissenboote, Jet-Skis, Skooter usw. müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht.

- Beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen ist der Skipper verpflichtet, die Fahrtgeschwindigkeit so herabzusenken, dass er leicht und schnell manövrieren oder aufstoppen kann.


- Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

- Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote dürfen sich nicht weiter als 500 m von der Küste entfernen.

Quelle: http://www.adac.de