• hr
  • en
  • de
  • it

Ökologische Landwirtschaft

  • WAS IST ÖKOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT?

Unter ökologischer, organischer oder biologische Landwirtschaft versteht man in einer breiten Öffentlichkeit die Produktion von sogenannter „gesunder Nahrung", d.h. die landwirtschaftliche Produktion ohne den Einsatz von Agrochemikalien (Mineraldünger, Pestizide, Hormone und ähnliches). Obwohl am Bekanntesten, ist dies nur eines der Merkmale einer solchen Produktionsart.
Ökologische Landwirtschaft ist ein vielschichtiges Konzept der landwirtschaftlichen Produktion, das nicht nur auf der Vermeidung von Agrochemikalien beruht, sondern auf einem umfassenden Wirtschaften welches dies ermöglicht. Ökologische Landwirtschaft versucht die Potentiale bestimmter Ökosysteme optimal zu nutzen und dabei die biologischen Prozesse ihrer einzelnen Bestandteile zu stimulieren, zu stärken und zu harmonisieren.
Das Idealbild einer ökologischen Landwirtschaft ist ein Mischtypus, mit Pflanzenbau und Viehwirtschaft, welcher in der Form organisiert ist, dass er eine harmonische Gesamtheit bildet, die den Großteil der Bedürfnisse aus der eigenen Produktion befriedigen kann um den „Import" externer, gleichgearteter Produkte zu minimalisieren.
Der Sinn von ökologischer Landwirtschaft liegt nicht im Bestreiten und Ablehnen der positiven Errungenschaften der konventionellen Landwirtschaft, sondern im Auffinden umweltfreundlicher Lösungen, wo dies notwendig und möglich ist. Ökologische Landwirtschaft ist auch nicht die Rückkehr zum Alten, zur Landwirtschaft unserer Vorväter. Im Gegenteil, ökologische Landwirtschaft ist ein Teil der gegenwärtigen landwirtschaftlichen Produktion, des Handels und der Agrarwissenschaft und basiert auf deren neuesten Erkenntnissen und Leistungen.

  • Grundbegriffe

Die Ökologische Produktion von landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln ist definiert als besondere Methode des nachhaltigen Wirtschaftens in der Landwirtschaft und dem Forstwesen, welche die Zucht von Pflanzen und Tieren, die Produktion von Lebensmitteln, Rohstoffen und Naturfasern, wie auch die Verarbeitung von Primärprodukten umfasst, und alle ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlich vertretbaren produktions-technologischen Methoden, Eingriffe und Systeme einschließt. Dabei nutzt sie die Fruchtbarkeit des Bodens und das verfügbare Wasser, wie auch die natürlichen Eigenschaften von Pflanzen, Tieren und Landschaften optimal. Die Erträge und die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen werden durch die Einbeziehung von Naturkräften und -gesetzen erhöht. All das geschieht unter Anwendung der vorgeschriebenen Mengen an Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln, wie auch artgerechter Tierhaltung, entsprechend den international festgelegten Normen und Vorschriften.

Produzent
- bezeichnet in der ökologischen Produktion eine juristische oder natürliche Person welche ökologische Produkte wirtschaftlich produziert, verarbeitet, beziehungsweise mit ihnen handelt. Dieser muss in das Register der ökologischen Produzenten landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel eingetragen sein.

Ökologische Produkte
- sind all jene Produkte welche entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die ökologische Produktion landwirtschaftlicher Produkte und Nahrungsmittel und den auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften hergestellt wurden. Die ökologische Produktion unterliegt einer Fachaufsicht welche von einer befähigten Aufsichtsbehörde für ökologische Produktion durchgeführt wird. Nach der Durchführung der verpflichtenden Fachaufsicht und der Erstellung des Aufsichtsprotokolls stellt die zuständige juristische Person eine Bestätigung aus.

Bestätigung
- bezeichnet die Bescheinigung durch welche die für die Ausstellung zuständige juristische Person bestätigt, dass die Produktion, der Herstellungsprozess oder die Dienstleistung im Betrieb den vorgeschriebenen Grundvoraussetzungen der ökologischen Produktion entspricht.
Das mit einer Deklaration ausgestattete Endprodukt erhält das Gütesiegel für ökologische Landwirtschaft. Es wird auf Antrag des Produzenten, nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens, durch das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft mittels Bescheid ausgestellt.